Neutral Kontrollierter Vertragsanbau

von Getreide, Kartoffeln, Raps und Hopfen

 

Der neutral kontrollierte Vertragsanbau (KVA) ist ein Konzept, das den Forderungen der Verbraucher nach Offenlegung der Erzeugung nachkommt. Von zentraler Bedeutung sind Produktqualität sowie die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit einer integrierten und umweltgerechten Produktion durch vollständige Dokumentation. Bodenbearbeitung, Pflege, Düngung und Pflanzenschutz werden darauf abgestellt.

Vielfach erfolgt der neutral kontrollierte Vertragsanbau im Rahmen von firmeneigenen Markenprogrammen oder Qualitätszeichen. Durch die regionale Produktion und Weiterverarbeitung ist die Marke „KVA“ in höchstem Maße praktizierte Nachhaltigkeit.

Um den gestiegenen Anforderungen einer umweltschonenden Produktion nachzukommen, wurden für Mahl- und Braugetreide, Speise- und Veredelungskartoffeln, Raps und Hopfen „Mindestanforderungen für die neutral kontrollierte Erzeugung“ erarbeitet.

Im Bereich Hopfen werden diese durch die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hopfen“ und der „Zusatzvereinbarung Hopfen“ ergänzt.

Die Vertragsparteien müssen mindestens diese Anforderungen vertraglich vereinbaren, können jedoch auch weitere und darüber hinausgehende individuelle Erzeugungsregeln festlegen.

Der neutral kontrollierte Vertragsanbau stellt grundsätzliche Anforderungen an die Erzeugung:

  • Regionale vertragsgebundene Produktion und Verarbeitung
  • Auswahl geeigneter Standorte
  • Festlegung einer nachhaltigen Fruchtfolge und gezielte Sortenwahl
  • Ausgewogene Pflanzenernährung nach Bodenuntersuchungsergebnissen mit Düngeempfehlung/Düngebedarfsermittlung
  • Integrierter Pflanzenschutz nach Schadschwellenprinzip
  • Führung einer Schlagkartei zur Dokumentation aller Anbau-, Düngungs-, Pflanzenschutz- und Pflegemaßnahmen
  • Rückstandsmonitoring beim Erntegut auf Pflanzenschutzmittel


Im neutral kontrollierten Vertragsanbau gelten ein Ausbringverbot von Klärschlamm und eine strenge Regelung für den Einsatz von Gärresten aus Biogasanlagen.

Das LKP und die Erzeugerringe als neutrale Kontrollinstanz führen die Feldbesichtigungen durch und überprüfen beim Landwirt die einschlägigen Nachweisdokumente und die Einhaltung der Qualitäts- und Erzeugungsregeln.

Der KVA ist das einzige Qualitätssicherungssystem bei dem alle Vorhaben lückenlos feldbesichtigt werden. Nach Abschluss der Ernte kann ein KVA-Zertifikat ausgestellt werden.

Vorzüge der Marke „Neutral kontrollierter Vertragsanbau“:

  • Transparentes und effizientes Qualitätssicherungssystem
  • Feldbesichtigungen aller Vorhaben
  • Rückstandsmonitoring auf Pflanzenschutzmittel
  • KVA fördert und stärkt die regionale Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln
  • Versorgungssicherheit mit regionalen Rohstoffen
  • Keine zeitintensiven Prüfaudits
  • Langfristige Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • Sichtbare, glaubwürdige und nachvollziehbare Erzeugung und Verarbeitung

 

Ansprechpartner : Martin Schlinke
Email: martin.schlinke@lkpbayern.de

Tel.: 089 - 29 00 63 29


Qualitätsfeststellung für Obst und Gemüse

Im Bereich Industriegemüse sowie bei Frischgemüse und Frischobst führt das LKP neutrale Qualitätskontrollen der Eingangsware durch. Das LKP fungiert hier als neutrale Kontrollstelle zwischen den Anlieferern und dem Abnehmer. Jährlich geschulte Prüfer*innen führen die Kontrollen vor Ort bei den Abnehmern durch

Die Kontrolle findet nach den aktuell gültigen Industrienormen bei Industriegemüse und den aktuell gültigen UNECE-Normen bei Frischobst und -Gemüse statt.

Qualitätssicherung Industriegemüse:

Prüfung derzeit an 7 Standorten für Einlegegurken, Rote Beete, Zwiebeln, Karotten Bohnen und Sellerie

Qualitätssicherung Frischobst und Frischgemüse

Prüfung derzeit an 2 verschiedenen Standorten

Ansprechpartnerin: Dr. Katrin Feichtmeier
Email: qualitaet@lkpbayern.de
Tel.: 089 - 29 00 63 11

 


Das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. führt zusammen mit den Erzeugerringen die Neutrale Qualitätsprüfung von Speise- und Veredelungskartoffeln in Bayern durch.

► Richtlinien Neutrale Qualitätsfeststellung

Je Erntejahr werden durchschnittlich 21.000 Qualitätsbefunde erstellt, die eine Menge von 525.000 t repräsentieren. Ein Viertel der bonitierten Menge entfällt auf Speisekartoffeln, drei Viertel auf Veredelungskartoffeln. Die Bonituren erfolgen in der Regel bei der Anlieferung an unsortierter Rohware oder aufbereiteter Ware.

Die Qualitätsbefunde dienen den Kartoffelunternehmen als Grundlage für die Abrechnung mit den Lieferanten. Für die Landwirte sind die Ergebnisse der Bonituren wichtige Ansatzpunkte für qualitätsverbessernde Produktionsmaßnahmen.

Als Qualitätsmaßstab finden bei den Prüfungen die „Deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen – Berliner Vereinbarung“ (Mängelbewertung Berliner Vereinbarung), die Boniturkriterien nach „RUCIP“ und die mit den Verarbeitungsbetrieben vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen, Anwendung. Bei der Bonitur von Pommes Frites Kartoffeln wird auch der Standard „CKA II“ zugrunde gelegt.

Die Vereinbarungen nach RUCIP (Regles et Usages du Commerce Intereuropéen des Pommes de Terre) regeln die Geschäftsbedingungen für den intereuropäischen Kartoffelhandel. Die Qualität von Speise- und Speisefrühkartoffeln aus z.B. Ägypten oder Tunesien, wird nach den Bestimmungen dieser Norm beurteilt.

Bei den Qualitätsmängeln von Kartoffeln wird nach äußeren Mängeln (z.B. Beschädigungen, Wachstumsrisse, Missbildungen, Ergrünung, Schorf), inneren Mängeln (z.B. Schwarzfleckigkeit, Hohlherzigkeit, Eisenfleckigkeit, Glasigkeit) und Fäulnis, unterschieden. In den letzten Jahren hat der Befall mit Rhizoctonia solani zugenommen. Die verschiedenen Ausprägungsformen dieses Schadbildes sind Rhizoctonia-Pusteln, Rhizoctonia Dry core und durch den Pilz verursachte Knollendeformationen.

Zur Beurteilung der äußeren Qualität von Speisekartoffeln werden auch Kartoffelwaschkarten eingesetzt. Waschkarten sind ein zusätzliches Beurteilungskriterium für den Handel mit Speisekartoffeln.

Waschkarten

Die Durchführung der Neutralen Qualitätsprüfung erfolgt durch 35 LKP-Qualitätsprüfer. Zur Sicherstellung eines einheitliches Prüfniveau, werden in festen Intervallen regelmäßig Prüferschulungen durchgeführt, bei denen die Prüfer in den relevanten Boniturstandards unterwiesen werden.

Ansprechpartner : Dr. Alexander Braun
Email: alexander.braun@lkpbayern.de

Tel.: 089  -29 00 63 35